Christentum in China
Freie Religionsausübung
Die chinesische Verfassung garantiert seit 1978 die freie Religionsausübung, solange sich diese Aktivitäten nicht gegen den Staat richten, also beispielsweise keine Einmischung durch andere Nationen in chinesische Belange erfolgt.
Heute geht man von 15 Millionen evangelischen Christinnen und Christen in den offiziell registrierten Gemeinden des China Christian Council (CCC) aus, daneben noch rund 35–60 Millionen in nicht angemeldeten Hausgemeinden. Jährlich kommen schätzungsweise eine Million Christinnen und Christen in China dazu.
Die Richtlinien für die Arbeit des Chinesischen Christenrats sind die Drei–Selbst–Prinzipien:
- Selbsterhaltung: Die Kirche trägt sich selbst, ohne ausländische Hilfe.
- Selbstverwaltung: Die Kirche verwaltet sich selbst.
- Selbstverbreitung: Evangelisationsarbeit wird nur durch die Kirche vor Ort durchgeführt.
Geschichte
1951 organisierten sich die evangelischen Gemeinden in China in der sogenannten „Drei–Selbst–Bewegung“: Selbsterhaltung, Selbstverwaltung, Selbstausbreitung. 1966 bis 1976, während der „Großen Proletarischen Kulturrevolution“, waren religiöse Aktivitäten unmöglich, Christen wurden verfolgt. Ende der 70er Jahre wurde Religionsausübung wieder möglich. 1980 kam es zur Gründung des Chinesischen Christenrats (CCC) als offizieller Vertretung aller evangelischen Christinnen und Christen im Land.
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Gisela Köllner
Sachbearbeiterin im Verbindungsreferat Ostasien und Indien
Tel.: +49 711 636 78 –31
E-Mail: koellner@ems-online.orgGisela Köllner ist Geografin und arbeitet seit 1992 bei der EMS.
„Alle aktuellen Herausforderungen für Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung haben nur in internatonaler Zusammenarbeit Aussicht auf Erfolg.“




