Satzung in Auszügen
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Präambel
Das Evangelische Missionswerk in Südwestdeutschland – Gemeinschaft Evangelischer Kirchen und Missionen e.V. (EMS) nimmt als ökumenische internationale Gemeinschaft den Auftrag war, das Evangelium von Jesus Christus zu bezeugen. Zur Förderung des gemeinsamen Zeugnisses und der Zeugnisse der Kirchen und Missionsgesellschaften in der EMS-Gemeinschaft ist das EMS als Stifter mit den Kirchen und Missionsgesellschaften in der EMS-Gemeinschaft übereingekommen, eine gemeinnützige Einrichtung zur Förderung und finanziellen Unterstützung der weltweiten missionarischen Arbeit in Form einer unselbstständigen kirchlichen Stiftung in Trägerschaft der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zu errichten und dieser die folgende Satzung zu geben.
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der missionarischen und kirchlichen Arbeit des EMS.
(2) Der Stiftungszweck wird im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen insbesondere verwirklicht durch:
a) Alleinfinanzierung, Mitfinanzierung und Bezuschussung von Haushalten, Programmen und Projekten des EMS
b) Finanzierung oder Teilfinanzierung von ökumenischen Mitarbeitenden in den Kirchen und Missionsgesellschaften in der EMS-Gemeinschaft sowie in mit diesen verbundenen Institutionen
c) Finanzierung oder Teilfinanzierung von Freiwilligen-Programmen in den Kirchen und Missionsgesellschaften in der EMS-Gemeinschaft sowie in mit diesen verbundenen Institutionen
d) Finanzierung von Austauschprogrammen und
e) internationale Konsultationen
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